Virtual Zone Status verändert die Behandlung begünstigter IT-Einkünfte. Das Unternehmen benötigt weiterhin ordnungsgemäße Buchführung, die erforderlichen Steuererklärungen und Nachweise, die Verträge, Entwicklungsarbeit, Rechnungen und Bankeingänge miteinander verbinden.
Buchhaltungsleistungen
- Verbuchung von Kundenrechnungen, Bankbewegungen und betrieblichen Ausgaben.
- Zuordnung begünstigter IT-Einkünfte und anderer Unternehmenseinkünfte.
- Lohnabrechnung und Berechnung der erforderlichen Steuerabzüge.
- Erstellung und Einreichung der für die Tätigkeit erforderlichen Steuererklärungen.
- Umsatzsteuerprüfung, soweit die Geschäftsvorgänge dies erfordern.
- Unterstützung bei Korrespondenz mit der Steuerbehörde und bei Buchhaltungsübergaben.
Jahresabschlüsse und etwaige Meldungen an die Aufsicht für Rechnungslegung, Berichterstattung und Abschlussprüfung werden gesondert nach der Berichtskategorie und den Pflichten des Unternehmens geprüft.
Monatliche Buchhaltungsunterlagen
Senden Sie Kontoauszüge, ausgestellte Rechnungen, Lieferantenbelege, Änderungen in der Lohnabrechnung sowie neue Kunden- oder Entwicklerverträge. Informieren Sie die Buchhaltung über Erstattungen, Gesellschafterzahlungen, Darlehen, Kryptotransaktionen und Zahlungen von Privatkonten, damit diese richtig erfasst werden.
Die Buchhaltung muss außerdem wissen, wer die Software entwickelt und wie die Entwicklungskosten mit den Auslandseinkünften zusammenhängen. Wir vereinbaren die Übermittlung der Unterlagen und die Ansprechperson für Rückfragen.
Begünstigte und andere Einkünfte
Ein Virtual-Zone-Unternehmen kann Zahlungen aus verschiedenen Tätigkeiten erhalten. Das Statuszertifikat führt nicht dazu, dass alle Einnahmen gleich besteuert werden. Softwarelieferungen ins Ausland, Inlandsgeschäfte, Weiterverkauf und andere Dienstleistungen müssen richtig zugeordnet werden. Auch die Aufteilung gemeinsamer Kosten kann die Berechnung beeinflussen.
Umsatzsteuer, Lohnabrechnung und Dividenden
Erfassen Sie Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Dividendenquellensteuer getrennt von der Gewinnbesteuerung der Softwareeinkünfte.
Steuersätze und Berechnung
| Position | Grundsätzliche Behandlung |
|---|---|
| Begünstigter Virtual-Zone-Gewinn | Die Befreiung gilt für begünstigte Auslandslieferungen von Software, die das Virtual-Zone-Unternehmen entwickelt hat. Bewahren Sie Nachweise zur Tätigkeit und zur Herkunft des Gewinns auf. |
| Andere Unternehmensgewinne | Regulär steuerpflichtige Ausschüttungen und bestimmte andere Zahlungen unterliegen grundsätzlich 15 % Gewinnsteuer auf einer gesetzlich hochgerechneten Bemessungsgrundlage. Das Einbehalten gewöhnlicher Unternehmensgewinne löst für sich genommen grundsätzlich keine jährliche Gewinnsteuer aus. |
| Quellensteuer auf Dividenden | Der Regelsatz für Dividenden an natürliche Personen und bestimmte andere Empfänger beträgt 5 %. Empfängerabhängige Ausnahmen und anwendbare Abkommensentlastungen sind gesondert zu prüfen. |
| Einkommensteuer auf Arbeitslohn | Der allgemeine Steuersatz beträgt 20 %. Rentenbeiträge können gesondert anfallen. Virtual Zone Status gewährt nicht den Lohnsteuersatz von 5 %, der zum eigenständigen International-Company-Regime gehört. |
| Umsatzsteuer | Der Regelsatz beträgt 18 %, wenn der Vorgang in Georgien umsatzsteuerpflichtig ist. Leistungsart und Leistungsortregeln bestimmen, ob georgische Umsatzsteuer anfällt. |
Umsatzsteuer bei ausländischen Kunden und Lieferanten
Nach der allgemeinen Regel für Dienstleistungen an Geschäftskunden ist deren Niederlassung maßgeblich; besondere Regeln und Ausnahmen für die jeweilige Leistung bleiben zu beachten. Softwareentwicklung für ein ausländisches Unternehmen unterliegt häufig nicht der georgischen Umsatzsteuer. Leistungen an Verbraucher, elektronische Dienstleistungen und andere Sonderfälle sind gesondert zu beurteilen.
Eine außerhalb der georgischen Umsatzsteuer liegende Leistung und ein steuerpflichtiger Umsatz zum Nullsatz sind unterschiedliche Einordnungen. Bewahren Sie Nachweise über Identität, Unternehmereigenschaft und Sitz des Kunden sowie die erhaltene Leistung auf. Die Gewinnsteuerbefreiung entscheidet nicht über die Umsatzsteuereinordnung.
Die Pflichtregistrierung entsteht grundsätzlich, wenn umsatzsteuerpflichtige Umsätze innerhalb beliebiger 12 aufeinanderfolgender Kalendermonate GEL 100.000 übersteigen. Der Antrag ist innerhalb von zwei Arbeitstagen zu stellen; bereits der Umsatz, der die Schwelle überschreitet, ist umsatzsteuerlich zu berücksichtigen. Die Schwelle entspricht nicht einfach sämtlichen Bankeingängen.
Auch Einkäufe bei ausländischen Anbietern sind zu prüfen. Softwareabonnements, Werbung, Cloud-Leistungen und andere importierte Dienstleistungen können Reverse-Charge-Umsatzsteuer auslösen, auch ohne reguläre Umsatzsteuerregistrierung. Geben Sie der Buchhaltung die Lieferantenrechnung und den Vertrag, bevor Sie die Zahlung als umsatzsteuerlich folgenlos behandeln.
Vor einer Gehalts- oder Dividendenzahlung
Für die Lohnabrechnung werden Arbeitsbedingungen, Bruttovergütung, Personaländerungen und etwaige Sachleistungen oder Erstattungen benötigt. Vor einer Dividende sind der ausschüttbare Betrag, die Gewinnquelle, der Gesellschaftsbeschluss sowie Identität und steuerliche Stellung des Gesellschafters festzustellen.
Darlehen, Rückzahlungen und Auslagenerstattungen benötigen eigene Belege. Betriebsfremde Zahlungen, unentgeltliche Übertragungen und bestimmte andere Zahlungen können unabhängig von einer förmlichen Dividende Gewinnsteuerfolgen für das Unternehmen auslösen.
Dividende aus begünstigtem Softwaregewinn
GEL 100.000 begünstigter ausschüttbarer Gewinn
Angenommen, der gesamte Betrag stammt aus Software, die das Virtual-Zone-Unternehmen in Georgien entwickelt und ins Ausland geliefert hat. Die Befreiung ist ordnungsgemäß belegt, und ein Gesellschafter als natürliche Person erhält eine Bruttodividende von GEL 100.000.
- Gewinnsteuer des Unternehmens auf diese begünstigte Ausschüttung: GEL 0.
- Dividendenquellensteuer zum Regelsatz von 5 %: GEL 5.000.
- Auszahlung an den Gesellschafter: GEL 95.000.
Das Beispiel beginnt beim ausschüttbaren Gewinn nach Betriebskosten. Lohnabrechnung, Umsatzsteuer und ausländische Steuern des Gesellschafters werden nicht berechnet. Ein anderer Empfänger oder anwendbare Entlastungen können den Quellensteuerabzug verändern.
Beispiel einer steuerpflichtigen Dividende
Für eine regulär steuerpflichtige Ausschüttung gilt eine andere Berechnung. Bei einer Bruttodividende von GEL 10.000 beträgt die reguläre Gewinnsteuer des Unternehmens 10.000 ÷ 0,85 × 15% = GEL 1.764,71. Fällt die reguläre Dividendenquellensteuer von 5 % an, werden GEL 500 einbehalten und GEL 9.500 an den Gesellschafter ausgezahlt. Der gesamte Mittelabfluss des Unternehmens beträgt GEL 11.764,71.
Gewinnsteuer und Dividendenquellensteuer haben unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. Die Addition von „15 % + 5 %“ und Anwendung dieser Summe auf denselben Betrag ergibt deshalb ein falsches Ergebnis. Das Beispiel unterstellt die regulären Ausschüttungsregeln ohne Befreiung, Anrechnung oder Abkommensentlastung.
Meldefristen und inaktive Unternehmen
Viele monatliche Steuerpflichten werden bis zum 15. des Folgemonats fällig. Welche Erklärungen und Fristen gelten, hängt jedoch von der Registrierung und den Geschäftsvorgängen ab. Wir erstellen einen Meldekalender für Ihr Unternehmen und vereinbaren einen früheren Termin zur Übergabe der Belege.
Hat die Geschäftstätigkeit noch nicht begonnen, prüfen wir weiterhin notwendige Meldungen sowie Anschrifts-, Personal- und sonstige Verpflichtungen. Ein ungenutztes Bankkonto ersetzt keine Prüfung der Buchhaltung.
Monatliches Honorar und Beginn der Betreuung
Das Honorar richtet sich nach Beleg- und Transaktionsumfang, Beschäftigten, Umsatzsteuerstatus, Währungen und notwendiger Aufarbeitung früherer Unterlagen. Senden Sie Registerauszug, Statuszertifikat, aktuelle Kontoauszüge und Angaben zum Buchhaltungsstand für ein schriftliches Angebot.
Wir können die Buchhaltung eines bestehenden Unternehmens übernehmen oder sie zusammen mit Ihrem neuen Virtual-Zone-Unternehmen in Georgien einrichten.
Übernahme der Buchhaltung
Übergeben Sie Eröffnungsbestände, Hauptbuch, eingereichte Erklärungen, Korrespondenz mit der Steuerbehörde, Kontoauszüge, Lohnunterlagen und offene Steuersalden. Wir benötigen außerdem das Statuszertifikat, Gesellschafterbeschlüsse zu früheren Dividenden und die Verträge zu begünstigten Erlösen.
Bei der Übergabe werden fehlende Belege und noch nicht zugeordnete Geschäftsvorgänge festgehalten. Vereinbaren Sie, wer Originale aufbewahrt, Zahlungen genehmigt und Zugang zum Konto der Steuerbehörde erhält. Ein anfänglicher Abgleich verhindert, dass ungeklärte Differenzen in die nächste Meldeperiode übernommen werden.