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Kryptowerte, Steuern und VASP-Regeln in Georgien

Für das Halten von Kryptowerten, den Eigenhandel, Kundenleistungen und die Abwicklung von Kundenzahlungen gelten unterschiedliche Regeln. Dieser Ratgeber erläutert die wesentlichen georgischen Registrierungs-, Zahlungs-, Steuer- und Bankanforderungen.

Zahlungen über registrierte Anbieter

Georgische Unternehmen und Einzelunternehmer dürfen Kryptowerte nicht unmittelbar als Zahlung für Waren oder Dienstleistungen annehmen, auch nicht für ins Ausland gelieferte Software. Die NBG erlaubt begrenzte Ausnahmen für Entgelte im Zusammenhang mit Kryptowerte-Dienstleistungen.

Nutzen Sie für Umtausch und Zahlungsabwicklung einen regulierten Anbieter. In Georgien ist dies ein bei der NBG registrierter Virtual Asset Service Provider (VASP) oder ein anderes zur entsprechenden Leistung befugtes Finanzinstitut. Der Anbieter tauscht die Kryptowerte um und leitet den Währungserlös auf Kundenanweisung über den beteiligten Zahlungsdienstleister oder Acquirer weiter. Das georgische Unternehmen erhält die Abrechnung in Landeswährung oder zulässiger Fremdwährung.

Ein Kunde im Ausland kann beispielsweise über einen zugelassenen Anbieter eine Softwarerechnung von EUR 1.000 begleichen. Der Anbieter übernimmt den Krypto-Umtausch. Das Unternehmen erhält den vereinbarten Währungsbetrag und erfasst etwaige Anbietergebühren gesondert.

Prüfen Sie Registrierung und zulässige Leistungen des Anbieters vor Einrichtung der Zahlungen. Bewahren Sie Kundenrechnung, Anbietervereinbarung, Umtausch- und Abrechnungsbelege, Gebühren und Bankgutschrift zusammen auf. Anhand dieser Unterlagen erfasst die Buchhaltung Softwareerlöse und Zahlungskosten.

Regulierung von Kryptowerte-Dienstleistern in Georgien

Georgiens Regelwerk für Kryptowerte sieht die Pflichtregistrierung von Kryptowerte-Dienstleistern bei der Nationalbank von Georgien und eine Geldwäscheaufsicht vor. Kundenleistungen sind auf diese Registrierungs- und laufenden Pflichten zu prüfen.

Die NBG definiert einen VASP als eine Person, die Kryptowerte-Dienstleistungen zugunsten anderer erbringt. Dazu gehören unter anderem Umtausch, Übertragungen, Verwahrung, bestimmte Portfolioverwaltung, Betrieb von Handelsplattformen, Kreditvergabe und Leistungen im Zusammenhang mit Initial Coin Offerings.

Eigenbestände und Dienstleistungen für Kunden

Stellen Sie vor der rechtlichen Einordnung fest, wem die Vermögenswerte gehören und wessen Transaktionen das Unternehmen abwickelt. Firmenname, Softwarebeschreibung oder die Bezeichnung einer Zahlung als Beratung entscheiden nicht darüber, ob tatsächlich eine regulierte Dienstleistung erbracht wird.

Besteuerung von Kryptowerten

Der öffentliche Beschluss Nr. 201 des Finanzministeriums vom 28. Juni 2019 behandelt Einkünfte natürlicher Personen aus der Veräußerung der darin beschriebenen Kryptowerte als von der georgischen Einkommensteuer befreit. Vermögenswert und Vorgang müssen dem Beschluss entsprechen. Für Dienstleistungsentgelte und andere Einkünfte gelten eigene Regeln.

Bei einer gewöhnlichen georgischen LLC unterliegen steuerpflichtige Gewinnausschüttungen und bestimmte andere Zahlungen grundsätzlich 15 % Gewinnsteuer. Je nach Empfänger und Entlastung kann zusätzlich die reguläre Dividendenquellensteuer von 5 % anfallen. Buchhalterische Einordnung und Zahlungszeitpunkt sind relevant.

Der Virtual Zone Status für Softwaretätigkeit erstreckt seine Befreiung nicht automatisch auf Kryptohandel oder Kryptowerte-Dienstleistungen. Auch persönliche steuerliche Ansässigkeit und Verpflichtungen in anderen Ländern sind zu berücksichtigen.

Bankkonto und Mittelherkunft

Eine Bank kann Angaben zu Wallets, Börsen, Kunden, Geschäftspartnern und Mittelherkunft verlangen. Bereiten Sie vor dem Antrag auf ein Firmenbankkonto eine klare Geschäftsbeschreibung und die Transaktionsnachweise vor.

Softwareentwicklung für ein Kryptounternehmen

Ein Softwareentwickler für Kunden dieser Branche sollte seine vertragliche Rolle genau beschreiben. Software für einen Kunden zu programmieren ist eine wesentlich andere Tätigkeit als der Betrieb einer Börse oder die Verwahrung von Kundenvermögen.

Teilen Sie uns mit, ob das geplante Unternehmen Software entwickelt, mit eigenen Vermögenswerten handelt oder Leistungen für andere erbringt. Unser juristisches Team bestimmt anschließend die zu prüfenden Registrierungs-, Vertrags- und Buchhaltungsfragen.

Softwareentwicklung, Handel und Kundenleistungen

TätigkeitZu klärende Punkte
Softwareentwicklung für ein Kryptounternehmen im AuslandWelche Software entsteht, wo die Entwicklung stattfindet und ob das georgische Unternehmen ausschließlich Entwicklungsarbeit liefert.
Ein Unternehmen hält oder handelt mit Vermögenswerten auf eigene RechnungEigentum an den Vermögenswerten, Erwerbs- und Veräußerungsnachweise, Bewertung, gewinnsteuerliche Vorgänge und Gesellschafterzahlungen.
Umtausch, Verwahrung oder andere Leistungen für KundenOb NBG-VASP-Registrierung und laufende Pflichten gelten sowie die Besteuerung von Entgelten und Transaktionen.

Gewinnsteuer und Dividendenquellensteuer

Die reguläre Gewinnsteuer auf steuerpflichtige Ausschüttungen wird auf einer hochgerechneten Bemessungsgrundlage berechnet. Bei einer gewöhnlichen Bruttodividende von GEL 10.000 lautet die Gewinnsteuerberechnung: 10.000 ÷ 0,85 × 15% = GEL 1.764,71. Die reguläre Dividendenquellensteuer von 5 % beträgt, soweit anwendbar, GEL 500; der Gesellschafter erhält GEL 9.500.

Das Beispiel verwendet eine regulär steuerpflichtige Ausschüttung. Bestimmen Sie vor Anwendung der Berechnung Tätigkeit, Gewinnquelle, Empfänger und mögliche Entlastungen. Das Virtual-Zone-Beispiel zeigt das Ergebnis für begünstigte Softwaregewinne.

Quellen