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Virtual-Zone-Steuerhinweise in Georgien: Anordnung Nr. 33544

Am 29. Dezember 2022 erließ die Steuerbehörde die Anordnung Nr. 33544 mit methodischen Hinweisen zur Gewinnbesteuerung von Personen mit Virtual Zone Status.

Anordnung Nr. 33544 der Steuerbehörde

Anordnung Nr. 33544 ersetzte die Anordnung Nr. 7547 vom 25. März 2022 und enthält Hinweise der Steuerbehörde zur Gewinnbesteuerung von Virtual-Zone-Unternehmen. Statusanträge bearbeitet der Finanzanalytische Dienst nach dem staatlichen Verfahren.

Die Befreiung betrifft Gewinne aus begünstigter IT, die das Virtual-Zone-Unternehmen in Georgien entwickelt und ins Ausland liefert. Entwicklungsnachweise, Kundenverträge und Buchhaltung sollten die Entstehung dieser Einkünfte belegen.

Softwaretätigkeit und Nachweise

  • Das entwickelte Softwareprodukt und die daraus erzielten Einnahmen.
  • Die in Georgien ausgeführte Entwicklungsarbeit.
  • Vereinbarungen mit Mitarbeitern, Auftragnehmern und Kunden.
  • Der Zusammenhang zwischen Projektarbeit, Rechnungen, Zahlungen und Ausgaben.
  • Die Behandlung weiterer Tätigkeiten neben der begünstigten Arbeit.

Statusantrag und Buchhaltungsunterlagen

Der Statusantrag beschreibt das Softwaregeschäft und seine Entwicklungsorganisation. Im laufenden Betrieb bewahrt das Unternehmen Verträge, Projektaufzeichnungen, Rechnungen und Buchhaltungsbelege auf, welche die Besteuerung seiner Einkünfte und Zahlungen belegen.

Informieren Sie Buchhaltung und juristisches Team bei Änderungen der Tätigkeit oder des Entwicklungsteams. So kann geprüft werden, ob Nachweise und steuerliche Behandlung anzupassen sind.

Prüfung eines bestehenden Unternehmens

Senden Sie Statuszertifikat, Beschreibung der aktuellen Tätigkeit, neuere Verträge und einen Überblick über die Entwicklungsorganisation. Wir bestimmen die offenen Fragen und die erforderliche rechtliche oder buchhalterische Arbeit.

Antragsvoraussetzungen finden Sie unter Wer kommt infrage? Laufende Berichtspflichten erläutert die Seite Buchhaltung für Virtual-Zone-Unternehmen.

Projektunterlagen und Rechnungen

Ordnen Sie Nachweise nach Projekt oder Produkt. Bewahren Sie Kundenvertrag und Spezifikation zusammen mit Entwicklerverträgen, Arbeitsnachweisen, Rechnungen und Zahlungsreferenzen auf. Erläutern Sie Abweichungen, etwa Rechnungen für mehrere Meilensteine oder Zahlungen über einen Vermittler.

Bewahren Sie bei einem Abonnementprodukt Softwarebeschreibung, Abonnementbedingungen und Entwicklungskosten auf. Bei kundenspezifischer Entwicklung sind vereinbarte Leistungen und Abnahmenachweise erforderlich. Verknüpfen Sie diese Dokumente mit den Rechnungen und Zahlungen für die Arbeit.

Einkünfte aus verschiedenen Tätigkeiten

Ein Softwareunternehmen kann auch inländische Beratungshonorare erzielen, Lizenzen weiterverkaufen oder andere Leistungen abrechnen. Erfassen Sie jede Einnahmequelle und die zugehörigen Kosten getrennt. Gemeinsame Personal-, Raum- und Lieferantenkosten sind auf dokumentierter Grundlage aufzuteilen.

Erfassen Sie Gesellschafterfinanzierung, Darlehen und Umbuchungen zwischen Unternehmenskonten getrennt von Umsätzen. Bewahren Sie den Vertrag oder einen anderen Nachweis mit dem jeweiligen Zahlungsbeleg auf.

Umsatzsteuer, Lohnabrechnung und Dividenden

Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Dividendenquellensteuer werden getrennt von der Befreiung begünstigter Softwaregewinne erfasst. Eine Dividende an eine natürliche Person kann auch bei steuerbefreitem Unternehmensgewinn einen Steuerabzug erfordern. Auslandsleistungen können außerdem Reverse-Charge-Umsatzsteuer auslösen.

Der Buchhaltungsratgeber enthält Steuersätze und Rechenbeispiele. Prüfen Sie die Behandlung erneut, wenn sich Entwicklungsteam, Produkt, Kundenstandort oder Verträge ändern.

Quellen